Sonderkündigungsrecht
Aufgrund der Preissteigerungen der Versorger überlegen viele Verbraucher, den Anbieter zu wechseln. Was theoretisch einfach ist, scheitert in der Praxis regelmässig an den Vertragslaufzeiten. Dort kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel.
Ein Recht zur Sonderkündigung eines Vertrags entsteht bei einseitigen Veränderungen des Vertrages durch den Anbieter. So entsteht das Recht zur Kündigung eines Vertragsverhältnisses abweichend von den Fristen einer normalen Kündigung.
Der häufigste Fall ist die Beitragserhöhung die außerhalb des im bisherigen Vertrages abgeschlossenen Rahmen liegen. Spätestens mit der Rechnung muss der Vertragspartner darauf hinweisen, dass der Kunde das Sonderkündungsrecht in Anspruch nehmen kann. So kann ausserhalb der normalen Fristen kündigen, obwohl er die reguläre Kündigungsfristverstrichen ist oder noch nicht eingetreten.
Doch auch dabei gibt es Fristen, in der Regel muss man dieses Sonderrecht innerhalb eines Monates wahrnehmen. Wird die Frist versäumt,gilt dies als eine Zustimmung zu dem höheren Tarif.
Auch entsteht einem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird. Ein weitere Punkt ist die Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Änder der Anbieter diese AGB´s dann hat man ebenso das Recht den Vertrag aufzulösen.
Im konkreten Fall sollte man sich immer an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden, denn diese sind in der Lage die abgeschlossenen Verträge genau zu überprüfen und unterstützten einen auc, bei der Erstellung der Kündigung.
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